top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der MR Event & Gastronomie bzw. der

Markus Prüggler, Rene Reichmann GnbR

I. Geltung der AGBs

1. Der Vertrag zwischen Veranstalter und Veranstaltungsbesucher über den Besuch einer Veranstaltung wird mit übereinstimmenden Willenserklärungen über die Veranstaltung und den Preis für die Eintrittskarte gültig abgeschlossen. Mit der Erklärung, eine Eintrittskarte erwerben zu wollen, unterwirft sich der Veranstaltungsbesucher diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz "AGB" genannt) und schließt der Veranstalter nur anhand dieser AGB ab. Dies gilt auch für den Fall, dass der Veranstaltungsbesucher die Eintrittskarte telefonisch, per Internet oder unter Verwendung anderer Kommunikationstechniken vorbestellt. Entgegenstehende AGB oder Bedingungen des Veranstaltungsbesuchers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft ausgeschlossen.

Der Vertrag beinhaltet nur den Zugang zur Veranstaltung. Verträge mit anderen im Rahmen der Veranstaltung tätig werdenden Dienstleistungsanbietern (z.B. Catering, Merchandising) kommen nur im Verhältnis zwischen Veranstaltungsbesucher und jeweiligem Dienstleister zustande.

2. Mit der Übertragung der Eintrittskarte auf einen Dritten wird das Vertragsverhältnis unter Anwendung dieser AGB auf den Erwerber übertragen. Der Übergeber der Eintrittskarte ist verpflichtet, den Erwerber auf die Geltung dieser AGB hinzuweisen.

3. Für Personen, die sich am Veranstaltungsgelände aufhalten, ohne dass diese AGB im Wege eines Vertragsabschlusses wirksam werden, gelten diese AGB als Hausordnung.

II. Allgemeines

1. Der Veranstalter hat keinen Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung. Bei den Musikveranstaltungen kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- oder Gesundheitsschäden bestehen.

2. Die Anreise zum Veranstaltungsgelände ebenso wie das Parken erfolgen auf eigene Gefahr. Es besteht kein Anspruch auf einen Parkplatz. Sollte es einen ausgewiesenen Veranstaltungsparkplatz geben, ist dort den Anordnungen des Veranstalterpersonals Folge zu leisten.

3. Der Inhaber der Eintrittskarte willigt ohne Vergütung durch den Veranstalter darin ein, dass der Veranstalter berechtigt ist, im Rahmen der Veranstaltung Bildaufnahmen des Inhabers der Eintrittskarte zu erstellen, zu vervielfältigen, zu senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen. Darunter fällt auch die Einwilligung hinsichtlich des Erscheinens auf einer Videowall u.ä. Diese Einwilligung erfolgt zeitlich und räumlich unbeschränkt.

bottom of page